Betreiber mittelgroßer Feuerungsanlagen (1-50 MW) müssen diese nach der
44. BImSchV bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keinen einheitlichen Prozess — jeder Landkreis
hat eigene PDF-Formulare. Hier als einheitliche Online-Anzeige.
Es werden keine Daten gespeichert oder übermittelt.
Anzeige eingereicht
Vorgangsnummer:
Die zuständige Behörde in wird über den Eingang informiert.
Demo — keine echte Anzeige.