44. BImSchV — Anzeige Feuerungsanlage DEMO

Einheitliches Anzeigeformular für mittelgroße Feuerungsanlagen in Sachsen-Anhalt

Betreiber mittelgroßer Feuerungsanlagen (1-50 MW) müssen diese nach der 44. BImSchV bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keinen einheitlichen Prozess — jeder Landkreis hat eigene PDF-Formulare. Hier als einheitliche Online-Anzeige. Es werden keine Daten gespeichert oder übermittelt.

1. Betreiber

Pflichtfeld

2. Standort der Anlage

3. Anlagendaten

1 bis 50 MW (Anwendungsbereich 44. BImSchV)

4. Emissionsangaben

Erwartete Emissionen gemäß Herstellerangaben oder eigenem Nachweis.

5. Einreichung

Anzeige eingereicht

Vorgangsnummer:

Die zuständige Behörde in wird über den Eingang informiert.

Demo — keine echte Anzeige.